So funktioniert der Umbau vom Transporter zum Camper / Wohnmobil
Du möchtest ein Fahrzeug nach deinen individuellen Wünschen zum Camper / Wohnmobil ausbauen, dann solltest Du im Vorfeld einige Punkte berücksichtigen, um auch eine technische Abnahme und Zulassung als So. KFZ Wohnmobil zu bekommen.
Jasmin besucht mit einem Camperumbau eine Prüfstelle des TÜV Rheinland, um die wichtigsten Regeln für einen Umbau aufzuzeigen.
Denn erst wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Fahrzeug begutachtet hat, kann die Kfz-Zulassungsstelle auf dieser Basis eine neue Betriebserlaubnis erteilen.
Die Mindestausstattung für ein „Sonstiges Kraftfahrzeug –Wohnmobil“ umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine
Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheiten, Kocheinrichtung und Stauraum für Gepäck. Im Wohnteil müssen mindestens zwei Fenster (insgesamt) an verschiedenen Seiten vorgesehen sein.
Eine ausreichende Belüftung (gem. DIN EN 721) des Wohnteils muss sichergestellt sein.
Der Fußbodenbelag sollte ausreichend rutschsicher sein.
Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raum hervorrufen. Er muss dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt tatsächlich zu ermöglichen.
Die Kochmöglichkeit muss aus einem fest verbauten Kocher bestehen, der nachweislich für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein.
Der Kocher darf ausziehbar, klappbar oder o. ä. sein. Es muss auf eine ausreichende Feuersicherheit (Hitzeschutz) beim Kocherbetrieb geachtet werden.
Elektrische Anlagen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Beim Betrieb des Fahrzeuges verwendbare und fest verbaute elektrische Einrichtungen müssen über einen Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) verfügen.
Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.
Nach der positiven Begutachtung wird ein Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle erstellt. Dort wird die neue (Einzel)Betriebserlaubnis des So.Kfz Wohnmobils erteilt.
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